„Es sind doch nur Milchzähne“ – dies ist ein weit verbreiteter Trugschluss.
Dabei ist das Gegenteil richtig. Kinderzähne brauchen besondere
Aufmerksamkeit. Sie sind Platzhalter für die kommenden, bleibenden Zähne.
Gehen die Milchzähne zu früh verloren, kommt es häufig zu Problemen beim
Zahnwechsel. Zudem ist Karies eine Infektionskrankheit. Wenn einzelne Zähne
erkrankt sind, breitet sich die Krankheit auf die noch gesunden Zähne aus.
Davon können schnell auch bleibende Zähne betroffen sein.
Vertrauensaufbau
Unsere kleinsten Patienten werden bei uns mit besonderer
Hingabe behandelt.
Denn: Viele unserer Angstpatienten berichten von schlimmen Erfahrungen
beim Zahnarzt in ihrer Kindheit. Das muss nicht sein. Jahrelange Erfahrung
hat gezeigt, dass Vertrauen der wichtigste Faktor bei der Behandlung von
Kindern ist. Und das bauen wir mit viel Ruhe und Geduld bei den möglichst
regelmäßigen Besuchen auf. Sollte dann doch einmal eine größere Behandlung
nötig sein, hat Ihr Kind keine Angst und kommt weiterhin gerne zu den
Kontrollterminen – und das ist die Basis für gesunde Erwachsenenzähne.
Individualprophylaxe bei Kindern
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Kinder ab dem 6. Lebensjahr
(Durchbruchzeit der ersten bleibenden Zähne) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
die Kosten für die folgenden Prophylaxeprogramme:
1. Es werden Mundhygiene-Indices aufgenommen, um die Qualität der
häuslichen Mundhygiene zu kontrollieren und Übungserfolge sichtbar
zu machen.
2. Es folgen Informationen über die Entstehung von Karies und ihre Folgen,
die Möglichkeiten zur Fluoridierung als Kariesschutz und die Anleitung und
praktischen Übungen der Mundhygiene
3. Regelmäßige hochdosierte Fluoridierung soll die neu durchgebrochenen
Zähne vor Karies schützen.
4. Bei Kindern und Jugendlichen gibt es die Möglichkeit der Versiegelung
von Fissuren und Grübchen Molaren(Backenzähne/ Mahlzähne). Diese
Karies-Prädilektionsstellen werden, nach einer Reinigung, mit Kunststoff
versiegelt um die Entstehung von Karies zu vermeiden.
Die Kosten für die Versiegelung der Prämolaren (Backenzähne/Vormahlzähne)
werden von den Krankenkassen nicht übernommen.
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